Aktuelle Corona-Regeln Hochzeitsfeier
Aufatmen für Hochzeitspaare in Brandenburg. Hochzeitsfeier wieder möglich:
Mit den neuen Corona-Regeln, die seit dem 3. Juni 2021 gelten, darf die Hochzeitseier wieder stattfinden. Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern können demnach mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden.
Wichtig zu wissen: Es gilt keine Testpflicht!
Die Landesregierung Brandenburgs hat sich u.a. entschieden die private Hochzeitsfeier zuzulassen, ohne dass ein Corona-Test zwingend erforderlich ist. Statt feste Vorschriften, wird auf die Selbstverantwortung der Menschen gesetzt, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Was aber wichtig zu wissen ist: Es darf nicht getanzt werden. Abstand halten, bleibt weiterhin das oberste Gebot.
Ab dem 11. Juni 2021 können auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder zu touristischen Zwecken gebucht werden. Eine Testpflicht ist in den Beherbungsstätten alle 72 Stunden notwendig.
Hier können Sie die gesamte Verordnung nachlesen:
Hochzeitsfeier: Sie planen Ihre Hochzeit und benötigen noch einen Fortografen?
Hier haben Sie die Möglichkeit sich umfangreich zum Thema der Hochzeitsfotografie zu informieren. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne meine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.